Informationen zum Thema Trauer und Sterben

Der ambulante Hospizdienst

Das ambulante Hospizarbeit wird durch Hospizgruppen oder eingetragene Hospizvereine durchgeführt. Die Begleitung der Erkrankten und deren Familien werden durch geschulte Ehrenamtliche geleistet. Sie findet dort statt, wo der Erkrankte sich befindet, d.h. die Ehrenamtlichen kommen in die Häuslichkeit, in Pflegeheime, oder es finden Besuche in Krankenhäusern statt. Die Rufbereitschaft des Hospizdienstes gibt den Betroffenen und insbesondere den Angehörigen Sicherheit, im Bedarfsfall einen kompetenten Ansprechpartner zu haben. (1)

Das stationäre Hospiz

Ein stationäres Hospiz ist ein Haus für schwerstkranke, sterbende Menschen und die ihnen Nahestehenden. Es ist ein Ort, an dem für den Kranken die Selbstbestimmung und ein würdevolles Sterben im Mittelpunkt stehen. Medizinische Betreuung, Pflege und individuelle Begleitung auf dem letzten Lebensweg sind zentrale Elemente der Arbeit. (1)

Die Palliativstation

Eine Palliativstation ist eine eigenständige, an ein Krankenhaus angebundene oder integrierte Station. Auf einer Palliativstation werden Menschen aufgenommen, die an einer weit fortgeschrittenen unheilbaren Erkrankung leiden und bei denen schwere Symptome (z.B. Schmerzen, Luftnot, Übelkeit) eine stationäre Aufnahme erfordern. Ziel ist es, die Patienten bei ausreichender Symptomlinderung wieder nach Hause zu entlassen, sofern die häuslichen Umstände dies zulassen und die Angehörigen die Versorgung gewährleisten können. (1)

Ambulante Palliativversorgung

In der Medizin spricht man von palliativ, wenn nicht mehr die Ursache einer Erkrankung, sondern nur noch die Symptomatik oder die Beschwerden, die eine Erkrankung mit sich bringen, behandelt werden. Die allgemeine ambulante Palliativversorgung ist die palliativmedizinische und palliativpflegerische Basisversorgung, die bei dem Großteil der Sterbenden im ambulanten Bereich zum Tragen kommt und in der Regel durch Hausärzte und ambulante Pflegedienste erbracht wird. (1)

Finanzierung und Kostenübernahme

„Was kostet das?“ und „Wer soll das bezahlen?“. Dies sind Fragen die sich die Betroffenen und die Angehörigen stellen, wenn sie eine Hospiz-und Palliativversorgung in Anspruch nehmen möchten.
Der Aufenthalt auf einer Palliativstation ist eine Krankenhausbehandlung und somit nicht mit zusätzlichen Kosten für den Erkrankten verbunden. Eine Zuzahlung von 10 € täglich für die ersten 28 Krankenhaustage im Kalenderjahr fallen nur dann an, wenn der Versicherte erstmalig im Kalenderjahr stationär in einer Klinik behandelt wird.

Die Finanzierung der allgemeinen ärztlichen und pflegerischen Versorgung erkrankter Menschen wird durch das Sozialgesetzbuch V (Häusliche Krankenpflege) und Sozialgesetzbuch XI (Pflegeversicherung) geregelt. Die Leistungen im Rahmen der spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) die ein ambulanter Palliativdienst erbringt, werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Kommen auf den Erkrankten Kosten zu, die nicht von den Kranken- und Pflegekassen übernommen werden?
In der Regel nicht: Die Unterstützung und Begleitung durch einen ambulanten Hospizdienst und deren Ehrenamtliche ist unentgeltlich. Für den Aufenthalt und die Versorgung im stationären Hospiz muss der Gast, wenn eine Pflegestufe vorliegt, keine Zuzahlung leisten. (1)

 Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung dokumentieren Sie Ihren Willen, in welcher Form Sie medizinisch behandelt oder nicht mehr behandelt werden wollen und zwar für den Fall, dass Sie Ihre Behandlungswünsche aufgrund Ihrer psychischen oder körperlichen Situation nicht mehr selbst äußern können. Mit einer Patientenverfügung nehmen Sie also Einfluss auf eine spätere ärztliche Behandlung und üben damit Ihr Selbstbestimmungsrecht aus, auch wenn Sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr ansprechbar sind. Vordrucke und Tipps dazu erhalten Sie bei uns(1).

Die Vorsorgevollmacht

Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er seine rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr regeln kann. Eine volljährige Person wird nicht automatisch durch den Ehepartner, Eltern oder durch die Kinder gesetzlich vertreten. Das Gesetz sieht dann vor, dass eine rechtliche Betreuung vom Gericht eingerichtet wird. Das ist nur dann nicht erforderlich, wenn Sie durch eine Vorsorgevollmacht (oder Generalvollmacht) selbst eine andere Person mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Angelegenheiten bevollmächtigt haben.
Ausführlichere Informationen können Sie den Empfehlungen der Landesarbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten „Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen“ entnehmen, herausgegeben von der überörtlichen Betreuungsbehörde des Landes Bremen, Bahnhofsplatz 29, 28195 Bremen. Die Broschüre enthält auch Informationen darüber, für welche Entscheidungen eine Bevollmächtigte oder ein Bevollmächtigter ebenso wie eine Betreuerin oder ein Betreuer die Genehmigung des Betreuungsgerichtes benötigen.
Vordrucke, die Broschüre und Tipps dazu erhalten Sie bei uns. Sie erreichen uns unter:

Hospiz Bremen-Nord e.V.
Ambulanter Hospizdienst
Hammersbecker Straße 228
28755 Bremen
Tel: 0421 – 6586108

Zimmer Nr. 022 im Hauptgebäude

Sprechzeiten:
Montag und Freitag von 10.00 – 12.00 Uhr
Mittwoch von 15.00 – 17.00 Uhr

Zimmer Nr. 022 im Hauptgebäude
info@hospiz-bremen-nord.de

Die Betreuungsverfügung

Sollten Sie keine Person Ihres Vertrauens haben, der Sie eine Vorsorgevollmacht erteilen wollen, ist die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung die bessere Alternative. Sie haben dann die Möglichkeit, eine Betreuungsverfügung zu errichten. In dieser Betreuungsverfügung können Sie die Person benennen, die Sie sich als Betreuer wünschen. Sie können auch konkrete Vorstellungen und Wünsche äußern, die für den zukünftigen Betreuer bindend sind.

Für das Erstellen einer Betreuungsverfügung muss die Volljährigkeit und Einsichtsfähigkeit vorliegen. Nähere Erläuterungen sowie Textbausteine zum Erstellen einer Betreuungsverfügung finden Sie in der bereits genannten Broschüre der Betreuungsbehörde des Landes Bremen.

Sinn einer Aufbahrung

Der Tod ist wie das Leben und die Menschen, einzigartig, persönlich und einmalig. Auch nach dem Tod bleibt der Mensch einzigartig. Deshalb sollte der letzte gemeinsame Weg individuell und besonders gestaltet werden. Die Aufbahrung und Abschiednahme im häuslichen Bereich ist eine Möglichkeit, dies zu tun. Sie ist eine uralte Tradition, die an Bedeutung verloren hatte, aber langsam wieder an Bedeutung gewinnt. Im Laufe des Tages muss ein Arzt den Tod feststellen. Er führt die sogenannte Leichenschau durch und stellt den Totenschein aus. Nach dem Bestattungsgesetz besteht die Möglichkeit, dass der Verstorbene bis zu 36 Stunden zu Hause bleibt. Die Trauerforschung belegt, dass der Annahme der Realität des Verlustes eine zentrale Bedeutung in der Trauer zukommt. Gerade unter diesem Blickwinkel ist es von großer Bedeutung, dass die Angehörigen tatsächlich Zeit zum Abschiednehmen haben, immer wieder das Zimmer des Verstorbenen aufsuchen und die Realität des Todes erfassen können – in ihrem Tempo und nach ihren Bedürfnissen, nicht nach den Gesetzen einer Institution.

Trauer

Für viele von uns zählt Trauer zu den eher negativen Gefühlen. Sie gilt als Privatsache, als etwas, durch das man wohl oder übel durch muss und manch einem ist es am liebsten, dieses Gefühl ganz zu vermeiden. Freunde, Kollegen, Familienangehörige verfolgen eine gute Absicht, wenn sie uns ermutigen, möglichst schnell einen Abschluss zu finden. So sollen wir nicht zu lange, nicht zu intensiv, nicht zu laut, nicht zu wenig und am passenden Ort – also „genau richtig“ trauern. Aber was heißt das schon?
Trauer ist ein Zusammenspiel verschiedener Gefühle, eine tiefgreifende und unausweichliche Erfahrung, die den ganzen Menschen erfasst – egal ob jung, alt, Frau, Mann und überall auf der Welt und zu allen Zeiten. Jeder erlebt Trauer anders und durchläuft ihre Formen auf seine individuelle Art und Weise.
Trauer ist eine natürliche Reaktion auf Verlusterfahrungen wie Tod, sie folgt nach Abschied, bei Trennungen und in Phasen von Veränderungen. Auch Krankheiten, Arbeitsplatzverlust oder unerfüllte Lebensziele können Trauergefühle auslösen. Manchmal mischt sich alte, nicht ausgedrückte Trauer unter aktuelle Trauer und alter Schmerz sucht auf diese Weise Verständnis und Heilung.
Veränderung erfordert von allen, die neue Situation anzuerkennen und zu akzeptieren und von den Betroffenen eine Neuorientierung und Wiedereingliederung in das soziale Umfeld.

(1): entnommen aus: Hospiz- und Palliativ-Wegweiser für das Land Bremen, Hospiz-und PalliativVerband Bremen e.V. Mai 2011