Die Patientenverfügung

 

Was ist eigentlich eine Patientenverfügung?

Brauche ich überhaupt eine?

Was muss ich alles bedenken?

Wie und wo bekomme ich dazu Hilfe?

Sich bei guter Gesundheit Gedanken über Krankheit, Unfall, Sterben und Tod zu machen fällt vielen Menschen, insbesondere den Jüngeren unter uns, sehr schwer.

Aber dennoch: Nur mit Hilfe einer Patientenverfügung können Sie Einfluss nehmen auf das, was an Behandlung und Pflege durchgeführt werden soll, wenn Sie selber nicht mehr ansprechbar und einwilligungsfähig sind.

Welche Behandlung möchte ich noch haben, wenn das Lebensende vor der Tür steht?

Kann ich heute schon wissen, was ich morgen will?

Was soll sein, wenn ich im Koma liege?

Und wenn ich dement werde?

Trauen Sie sich an das Thema heran! Nehmen Sie sich Zeit, diese und andere Fragen in Ruhe für sich selber zu beantworten.

Vielleicht entscheiden Sie sich ja, um Vorkehrungen für den Ernstfall zu treffen, für die Erstellung einer Pateientenverfügung.

Empfehlenswerte Hilfe erhalten Sie unter anderem beim Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz. Unter www.bmjv.de/publikationen gibt es eine Broschüre „Patientenverfügung“.

Unmittelbare Hilfe erhalten Sie auch bei den Hospizvereinen. Wenden Sie sich vertrauensvoll an unser Büro.

 

 

Gedanken zur Patientenverfügung

Patientenverfügung: Wie will ich sterben?

Von Carina Frey

Will ich künstlich ernährt werden? Wie viele Schmerzen kann ich ertragen? Wer solche Entscheidungen nicht anderen überlassen will, muss eine Patientenverfügung verfassen. Doch das ist schwieriger, als man denkt.

Ich bin 40 Jahre alt, gesund, habe zwei Kinder. Ich stehe mitten im Leben. Sterben und Tod sind für mich weit weg. Zumindest dachte ich das bis vor Kurzem. Da erlitt eine Bekannte – mein Alter, gesund, zwei kleine Kinder – plötzlich innere Blutungen. Künstliches Koma, tagelanges Bangen und Warten. Es war furchtbar, und ich beschloss, endlich über mein Sterben nachzudenken. Ich möchte selbst entscheiden, wie viel Medizin am Ende meines Lebens eingesetzt wird. Deshalb setze ich eine Patientenverfügung auf.

Ich lebe gerne. Ich will, dass mir Ärzte helfen, wenn es mir schlecht geht. Aber ich möchte nicht, dass alles medizinisch Mögliche getan wird, damit ich ein paar Monate länger lebe, wenn ich in dieser Zeit leide oder bewusstlos dahinvegetiere. Ich möchte, dass Behandlungen abgebrochen werden, die mein Sterben in die Länge ziehen. Dann lieber ein schnelles Ende. So sehe ich das jetzt. Aber werde ich genauso urteilen, wenn ich in der Situation bin? Ich weiß es nicht. Zum Glück kann ich die Patientenverfügung jederzeit widerrufen. Ein Kopfschütteln reicht. Das macht mir das Schreiben leichter.

Die Macht der Worte

Doch einfach ist die Sache nicht. Wenn ich schreibe: “Ich möchte keine lebensverlängernden Maßnahmen”, heißt das ja auch: Ich verzichte nach einem Autounfall darauf, künstlich beatmet zu werden, obwohl ich vielleicht nur vorübergehend außer Gefecht gesetzt bin. Dann sterbe ich, obwohl ich noch ein gutes Leben führen könnte. Das möchte ich auf keinen Fall.

Zum Glück gibt es Formulierungshilfen. Ich lade mir die Textbausteine des Bundesjustizministeriums herunter – immerhin elf Seiten Text – und kaufe mir den Ratgeber “Patientenverfügung” der Verbraucherzentralen. Ich beginne zu lesen und stelle fest: Zuerst muss ich entscheiden, für welche Situationen die Patientenverfügung gelten soll.

Dann kann ich viele Festlegungen treffen – etwa über Schmerztherapie, künstliche Beatmung und Ernährung, Flüssigkeitszufuhr, Antibiotikaeinsatz, Dialyse, den Ort der Behandlung und mögliche Organspenden. Ich muss mich nicht zu allem äußern. Aber das bedeutet, dass im Ernstfall andere meinen Willen erraten müssen.

Die erste Entscheidung fällt mir schwer: Soll die Patientenverfügung nur dann gelten, wenn ich mich unabwendbar im Sterbensprozess befinde? Oder bereits, wenn ich im Endstadium einer tödlich verlaufenden, unheilbaren Krankheit bin?

Ich bin unsicher, wo der Unterschied liegt, und frage einen Arzt. Ulrich Schwantes beschäftigt sich seit rund 20 Jahren mit Patientenverfügungen. “‘Unabwendbar im Sterbensprozess’ heißt, es ist ein Stadium erreicht, in dem man annehmen muss, dass der Patient innerhalb der kommenden Stunden oder Tage stirbt”, erklärt der Facharzt für Allgemeinmedizin aus Oberkrämer in Brandenburg. Mit intensivmedizinischen Maßnahmen ließe sich dieser Zustand möglicherweise etwas länger erhalten. Eine deutliche Verbesserung sei aber äußerst unwahrscheinlich. Die Entscheidung fällt mir leicht: Eine solche Behandlung möchte ich nicht.

Schwerwiegende Entscheidungen

Schwieriger ist der zweite Fall der tödlichen Erkrankung. Schwantes nennt als Beispiel eine unheilbare Krebserkrankung. Lebenserwartung: ein paar Monate. Es kommt zu einer schweren Lungenentzündung. “Soll sie behandelt werden, damit Sie in den nächsten Monaten Ihren Lebensverfall mitbekommen?”, fragt er. Nein, denke ich spontan. Aber dann: Ich möchte möglichst jeden Tag erleben, an dem meine Kinder größer werden. Und habe ich nicht vielleicht sogar die Pflicht, ihnen, so lange es geht, zur Seite zu stehen? Die Antwort fällt mir nicht leicht, ich will sie gemeinsam mit meinem Mann treffen.

Ambulante Palliativ- und Hospizdienste

Ambulante Hospizdienste begleiten schwerstkranke und sterbende Menschen zu Hause. In stationären Hospizen werden Menschen am Lebensende betreut. Die Mitarbeiter beraten auch zur Patientenverfügung und können dabei ihre Erfahrungen einbringen. Adressen von Hospizen und Hospizdiensten stehen auf der Internetseite des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands (DHPV).

An anderer Stelle bin ich mir sicherer: Falls ich so schwer an einer Demenz erkranke, dass ich Speisen im Mund sammle, weil ich keine Notwendigkeit mehr verspüre zu schlucken, möchte ich nicht künstlich ernährt und mit Flüssigkeit versorgt werden. Und halten mich dauerhaft nur noch Maschinen am Leben, möchte ich, dass sie abgeschaltet werden.

Aber ich habe Angst vor Hunger und Durst. Mich schreckt die Vorstellung, zu ersticken. Schwantes beruhigt: “Sie geraten nicht in einen Zustand, in dem Sie verzweifelt nach Luft schnappen.” Die Beatmung werde langsam heruntergefahren und der Prozess durch Medikamente, die den Körper in eine Art Narkose versetzen, begleitet.

Auch vor Durst müsse man sich nicht ängstigen, erklärt mir Benno Bolze, Geschäftsführer Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands (DHPV). “Durst entsteht vor allem im Mund. Man kann ihn lindern, indem der Mund feucht gehalten wird.” Ich erfahre, dass Pflegende dabei kreativ sind und zum Beispiel gefrorenes Bier oder einen Eislutscher aus Zitronenlimonade verwenden, damit der Patient noch etwas Leckeres schmeckt. Das macht mir Mut.

Schmerzmittel um jeden Preis

In meiner Verfügung kann ich außerdem festlegen, ob ich dem Einsatz hoch dosierter Schmerzmittel zustimme, auch wenn ich dadurch wegdämmere und eventuell sogar früher sterbe. Ich bin nicht wehleidig, aber ich habe Angst vor starken Schmerzen. Deshalb lautet meine Antwort: Ja, im Ernstfall möchte ich mit Schmerzmitteln vollgepumpt werden – egal zu welchem Preis.

Am Ende ist meine Patientenverfügung knapp zwei Seiten lang. Die behandelnden Ärzte erfahren, in welchen Situationen ich mir wünsche zu sterben. Ich lege fest, dass aber bitte alles getan wird, um mir Hunger und Durst, Übelkeit, Atemnot, Angst und Schmerzen zu nehmen. Und meine Angehörigen wissen, wo und mit wem ich meine letzten Stunden verbringen möchte.

Ich fürchte mich davor, am Lebensende zu leiden. Ich möchte, wenn es so weit ist, möglichst schnell und friedlich sterben. Ich wünsche mir, dass ich auf Menschen stoße, die mir dabei helfen. Ich denke nicht gern über all das nach. Ich weiß nicht, wann ich sterbe. Aber das Wie kann ich mit meiner Patientenverfügung ein Stück weit selbst in die Hand nehmen. Und das ist ein gutes Gefühl.

Zur Autorin: Carina Frey, studierte Soziologin, arbeitet nach Stationen bei “Frankfurter Rundschau” und dpa als freie Journalistin. Ihre Schwerpunkte sind Verbraucher- und Wissenschaftsthemen.