Zum Welthospiztag 2017
Informationsabend zur Patientenverfügung
Mittwoch 4. Oktober – 19 Uhr
Grundsätzlich wird immer von einem Lebenswillen ausgegangen,
aber wer kümmert sich um Ängste und Bedürfnisse, wenn diese
selbst nicht mehr zum Ausdruck gebracht werden können.
Eine Patientenverfügung kann laut Gesetz jeder aufsetzen, der
volljährig und “einwilligungsfähig” ist, der also die Bedeutung und
Tragweite seiner Entscheidung beurteilen kann. Das Dokument muss
schriftlich vorliegen. Ob es sich um einen selbst formulierten Text
oder ein ausgefülltes Ankreuzformular handelt, spielt keine Rolle.
Die Patientenverfügung ist für Situationen gedacht, in denen wir nicht
mehr selbst entscheiden können. Hier wird dann im Sinne des
Patienten der eigentliche Patientenwille umgesetzt, dazu sollte dieser
Wille schriftlich festgehalten werden. Wie kann und wie soll so etwas
aussehen? Hierzu und zu den Themen: sollen lebensverlängernde
Maßnahmen erfolgen, was bedeutet dieses eigentlich, soll eine
künstliche Wiederbelebung erfolgen, eine künstliche Ernährung
erfolgen? Hierzu laden wir Sie herzlich ein.
Die Veranstaltung fand am Mittwoch den 04.Oktober 2017 um
19.00 Uhr im großen Konferenzraum im Klinikum Bremen Nord-
Hammersbeckerstr. 228- 28755 Bremen, in der 1. Etage statt.
Referenten für diesen Abend: Herr Dr.Noltenius (Allgemeinarzt) und Herrn Peter Reimers (Notar)