20 jähriges Bestehen Hospiz Bremen Nord

Am 20. Oktober 2018 um 19:00 Uhr fand  anlässlich unseres Jubiläums eine Theatervorführung mit dem Titel ” “PARADISO” von Lida Winiewicz statt.

“PARADISO” ist ein bissig humorvolles Stück, das dennoch unter die Haut geht und dessen
Protagonistinnen eigensinnig und nachgiebig, schonungslos und verletzlich, liebenswert und
egoistisch, eben zutiefst menschlich sind. “Es ist eigentlich eine Liebesgeschichte”, sagt die
 Autorin und Übersetzerin über ihr Stück. Es geht um innige Freundschaft zwischen zwei ungleichen Frauen.
 
Es spielen: Heike Bänsch und Kristin Kunze, Regie: Anja Wienpahl

Vor der Vorführung gab es einen kleinen Empfang mit Getränken und Fingerfood.

 

 

Thema: Der letzte Hilfe Kurs

Dieser interessante Kurs fand am 31.05.2018 statt und beinhaltete das Umsorgen von schwer erkrankten und sterbenden Menschen am Lebensende. Was ist wichtig und was ist zu beachten, wenn jemand stirbt.

Es referierten vor 25 Teilnehmern  Christian Woiwode (Ausbildung & Koordination, Hospiz Horn e.V.) und Dr. Stephan Schlenker (Arzt, ehrenamtlicher Hospizmitarbeiter für Patientenverfügungen).

Christian Woiwode übernahm den allgemeinen Teil, Dr. Stephan Schlenker den medizinischen Teil.

 

Zum Welthospiztag 2018

Informationsabend zur Patientenverfügung

Diese Veranstaltung fand am 26.9.2018 statt. Wir hatten wieder zahlreiche Gäste und es gab im Anschluß an den Vortrag wieder zahlreiche Fragen zu diesem Thema.
                                     
Grundsätzlich wird immer von einem Lebenswillen ausgegangen,
aber wer kümmert sich um Ängste und Bedürfnisse, wenn diese
selbst nicht mehr zum Ausdruck gebracht werden können.
Eine Patientenverfügung kann laut Gesetz jeder aufsetzen, der
volljährig und “einwilligungsfähig” ist, der also die Bedeutung und
Tragweite seiner Entscheidung beurteilen kann. Das Dokument muss
schriftlich vorliegen. Ob es sich um einen selbst formulierten Text
oder ein ausgefülltes Ankreuzformular handelt, spielt keine Rolle.
Die Patientenverfügung ist für Situationen gedacht, in denen wir nicht
mehr selbst entscheiden können. Hier wird dann im Sinne des
Patienten der eigentliche Patientenwille umgesetzt, dazu sollte dieser
Wille schriftlich festgehalten werden. Wie kann und wie soll so etwas
aussehen? Hierzu und zu den Themen: sollen lebensverlängernde
Maßnahmen erfolgen, was bedeutet dieses eigentlich, soll eine
künstliche Wiederbelebung erfolgen, eine künstliche Ernährung
erfolgen?
 
Referenten:  Herr Dr.Noltenius (Allgemeinarzt) und Frau Heinemann (Notarin)