Öffentliche Veranstaltungen im Rahmen der

Bremer Hospiztage:

INFO-Veranstaltung zur Patientenverfügung

Termin: 29.09.21 (Mi) um 19 Uhr

Grundsätzlich wird immer von einem Lebenswillen ausgegangen, aber wer kümmert sich um Ängste und Bedürfnisse, wenn diese selbst nicht mehr zum Ausdruck gebracht werden können. Für Situationen, in denen wir nicht mehr selbst entscheiden können ist eine Patientenverfügung gedacht. Wie diese aussehen kann und soll wird an diesem Abend erläutert.
Außerdem geht es um folgende Themen: Sollen lebensverlängerte Maßnahmen erfolgen? Soll eine künstliche Wiederbelebung erfolgen? Soll eine künstliche Ernährung erfolgen?

Referenten: Frau Heinemann (Rechtsanwältin u. Notarin) und Herr Dr. Noltenius, Allgemeinarzt

Ort: wird bei Anmeldung bekannt gegeben

Eine Anmeldung ist  per Mail (info@hospiz-bremen-nord.de) oder telefonisch (0421-6586108) erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, es sind 20 Plätze vorhanden.

 

Letzte-Hilfe-Kurs

Termin: 21.10.2021 (Do) von 17-21 Uhr

Dieser Kurs beinhaltet das Umsorgen von schwer erkrankten und sterbenden Menschen am Lebensende. Was ist wichtig und was ist zu beachten, wenn jemand stirbt.

Referenten: Christian Woiwode, Koordinator Hospiz Horn e.V., und Dr. Stephan Schlenker, Arzt, ehrenamtl. Hospizmitarbeiter  Hospiz  Bremen-Nord e.V.

Ort: wird bei Anmeldung bekannt gegeben

Eine Anmeldung ist  per Mail (info@hospiz-bremen-nord.de) oder telefonisch (0421-6586108) erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, es sind 20 Plätze vorhanden.

 

Informationsabend zur Patientenverfügung

Diese Veranstaltung fand am 08.04.2021 um 18:30 Uhr statt. Aufgrund der Pandemie konnte diese Veranstaltung leider nur online stattfinden.
                                     
Grundsätzlich wird immer von einem Lebenswillen ausgegangen, aber wer kümmert sich um Ängste und Bedürfnisse, wenn diese selbst nicht mehr zum Ausdruck gebracht werden können. Eine Patientenverfügung kann laut Gesetz jeder aufsetzen, der volljährig und “einwilligungsfähig” ist, der also die Bedeutung und Tragweite seiner Entscheidung beurteilen kann. Das Dokument muss schriftlich vorliegen. Ob es sich um einen selbst formulierten Text oder ein ausgefülltes Ankreuzformular handelt, spielt keine Rolle. Die Patientenverfügung ist für Situationen gedacht, in denen wir nicht mehr selbst entscheiden können. Hier wird dann im Sinne des Patienten der eigentliche Patientenwille umgesetzt, dazu sollte dieser Wille schriftlich festgehalten werden. Wie kann und wie soll so etwas
aussehen? Hierzu und zu den Themen: sollen lebensverlängernde Maßnahmen erfolgen, was bedeutet dieses eigentlich, soll eine künstliche Wiederbelebung erfolgen, eine künstliche Ernährung erfolgen?
 
Referent:  Herr Wolfgang Reiter
Herr Wolfgang Reiter arbeitet hauptberuflich als Jurist und ist außerdem als Koordinator in der Hospizhilfe Bremen tätig.